... erscheint uns der Erwähnung wichtig.
Zu Beginn des Jahres 2014 wurden die Steuersätze für Industriemetalle vereinheitlicht. Unter dieser Änderung hat vornehmlich Silber, im Speziellen die Silbermünze gelitten. Damit wurde in sehr kurzer Zeit der Steuersatz für Silbermünzen von 7% auf 19% angehoben.
Durch die Anwendungsmöglichkeit der Differenzbesteuerung kann der Steuersatz fast unverändert beibehalten werden.
Der ermässigte Mehrwertsteuersatz für im Inland erworbene Silbermünzen und Münzbarren wurde zum 01.01.2014 gestrichen. Dies gilt jedoch nicht für Münzen und Münzbarren, die ausserhalb der EU importiert werden. Beipiele hierfür sind Maple Leaf aus Kanada, Koala aus Australien und der American Eagle aus den USA.
Beim Import gilt weiterhin der verminderte Einfuhrsteuersatz von sieben Prozent. Die IGC-FEP lässt sich jedoch nicht die gezahlte Vorsteuer erstatten, sondern im Rahmen der Differnzbesteuerung zum Einkaufspreis hinzurechnen. Erwerben Sie jetzt Silbermünzen über Thule´s Edemetallservice würde nicht der Nettoverkaufspreis mit 19% mehrwertbesteuer, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Durch das, das die IGC-FEP auf die Auszahlung der Vorsteuer verzichtet und den Mitgliedern der Thule Gesellschaft die Einkaufspreise ohne Aufschlag weitergibt bleibt der Vorteil des verminderten Steuersatzes bestehen.
Leider ist ein derartiges Vorgehen bei den Edelmetallen Platin und Palladium (Münzen und Barren) sowie bei Silberbarren nicht möglich.